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   OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97 (https://dejure.org/1998,6886)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.03.1998 - 2 L 126/97 (https://dejure.org/1998,6886)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. März 1998 - 2 L 126/97 (https://dejure.org/1998,6886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungshindernis; Staatliche Machtausübung; Bürgerkrieb; Einflußzone; Afghanistan; Staatliche Herrschaftsmacht

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331/335, BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAusIR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136, BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, UA S. 8, veröffentlicht in AuAS 1998, S. 42).

    Sie können deshalb eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK ausüben mit der Folge, daß,- bei beachtlich wahrscheinlicher individueller Gefährdung - ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG vorliegt (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 UA S. 8).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.1997 (9 C 34.96) liegt eine staatsähnliche Herrschaftsgewalt vor, wenn bestimmte organisierte Machtstrukturen auf einem begrenzten Territorium festgestellt werden können, denen Durchsetzungskraft und die Fähigkeit zu physischer Machtausübung zukommt.

  • VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Anhaltspunkte dafür, daß die Taliban schon die "fremde" Volkszugehörigkeit bzw. Glaubensrichtung unmittelbar zum Anlaß für politische Verfolgung nehmen, liegen ebensowenig vor (vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 26.01.1998 - 13 UE 2978/96.A -, UA S. 46 und S. 53) wie konkrete Tatsachen, die (allein) wegen der Volkszugehörigkeit und Glaubensrichtung eine individuelle Gefährdung der in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG genannten Schutzgüter des Klägers als beachtlich wahrscheinlich erscheinen lassen.

    Die - weitere - Frage, ob dies für die Machtzone der Nordallianz bzw. die der ihr zuzurechnenden einzelnen Gruppierungen der Fall ist, bedarf deshalb keiner abschließenden Klärung mehr (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 26.01.1998, a.a.O., UA S. 57 - 59).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Erforderlich ist nur, daß die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, InfAusIR 1995, 24/26, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 3 28/3 3 0).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199, Urt. v. 19.11.1996 1 C 6.95 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG 1990, Nr. 5, S. 26 f) erkennt - ausnahmsweise - Abschiebungsschutz dann an, wenn eine Abschiebung ohne Verletzung höherrangigen Verfassungsrechtes nicht erfolgen könnte, dies ist der Fall, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle einer Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tode oder schweren Verletzungen preisgeben würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht hat und keinen generellen Abschiebestopp verfügt hat.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 1 und 2 AuslG ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, denn es liegen keine hinreichenden individuellen Anhaltspunkte für diesbezügliche konkrete Gefahren vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, a.a.O., S. 343).

    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331/335, BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAusIR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136, BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, UA S. 8, veröffentlicht in AuAS 1998, S. 42).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199, Urt. v. 19.11.1996 1 C 6.95 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG 1990, Nr. 5, S. 26 f) erkennt - ausnahmsweise - Abschiebungsschutz dann an, wenn eine Abschiebung ohne Verletzung höherrangigen Verfassungsrechtes nicht erfolgen könnte, dies ist der Fall, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle einer Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tode oder schweren Verletzungen preisgeben würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht hat und keinen generellen Abschiebestopp verfügt hat.
  • EuGH - 81/82 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Rückkehrende Flüchtlinge müssen zwar u.U. in Verhältnissen extremer Armut leben (AA-Lagebericht v. 30.09.1997, S. 6), doch bestehen internationale Hilfsprogramme (vgl. z.B. Monitor-Dienst v. 03.01.1998, Dr. Danesch, Anhörung beim OVG Hamburg v. 20.06.1997, S. 12 - 14, sowie Gutachten an VGH Kassel v. 05.04.1997, S--81/82), die - soweit bekannt - bislang zumindest eine allgemeine Hungersnot in den verschiedenen Machtzonen oder sonstige existentielle Krisen abwenden konnten.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    In Afghanistan besteht keine zentrale staatliche Herrschaftsmacht mehr, denn eine befriedete Einheit, die im Inneren eine Friedensordnung gewährleistet, besteht für das gesamte Territorium nicht (vgl.' zum Begriff "Staat" BVerfG, Urt. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 9616 BVerfGE 80, 315 ff /334; i.ü.: Lagebericht des AA v. 30.09.1997).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331/335, BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAusIR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136, BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, UA S. 8, veröffentlicht in AuAS 1998, S. 42).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK ist nur gegeben, wenn im Zielland der Abschiebung landesweit eine unmenschliche Behandlung oder Mißhandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 346/95 -, UA S. 19; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331/335, BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAusIR 1997, 341/343 und 344 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93 u.a. -, BVerfGE 94, 115/136, BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, UA S. 8, veröffentlicht in AuAS 1998, S. 42).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97
    Erforderlich ist nur, daß die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, InfAusIR 1995, 24/26, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 3 28/3 3 0).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 B 17.11

    Anforderungen an die Substanziierung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 20 A 1876/96

    Afghanistan; Zentrale Staatsgewalt; Quasi- staatliche Herrschaftsmacht;

  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2013 - 5a K 3137/11

    Asyl; Afghanistan; Fluchtalternative; Kabul

    vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 1998 - A 6 S 3430/96 -, juris (RdNrn. 43 ff.); vgl. andererseits aber auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. März 1998 - 2 L 126/97 -, juris (RdNrn. 52 ff.): keine beachtlich wahrscheinliche Gefährdung bei (fortbestehender) Mitgliedschaft in der "Partei" SAMA.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 141/95

    Afghanistan, Hindus, Religiös motivierte Verfolgung, Abschiebungshindernis,

    Nach diesen Maßstäben, denen sich der Senat bereits in Urteilen vom 06. März 1998 (2 L 4/95 und 2 L 126/97) angeschlossen hat, ist für keine der in Afghanistan anzutreffenden Einflußzonen eine staatsähnliche Gebietsgewalt festzustellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95

    Alleinstehende Frauen; Familiäre Bindung; Afghanistan; Taliban; Gefahrenlage

    Nach diesen Maßstäben, denen sich der Senat bereits in Urteilen vom 06. März 1998 (2 L 4/95 und 2 L 126/97) angeschlossen hat, ist für keine der in Afghanistan anzutreffenden Einflußzonen eine staatsähnliche Gebietsgewalt festzustellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 110/95

    Beschwer; Asylrechtsstreit; Bundesamt; Folgeantrag

    Nach diesen Maßstäben, denen sich der Senat bereits in Urteilen vom 06. März 1998 (2 L 4/95 und 2 L 126/97) angeschlossen hat, ist für keine der in Afghanistan anzutreffenden Einflußzonen eine staatsähnliche Gebietsgewalt festzustellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 139/95

    Abschiebungshindernis; Gefahrenprognose; Familienverband

    Nach diesen Maßstäben, denen sich der Senat bereits in Urteilen vom 06. März 1998 (2 L 4/95 und 2 L 126/97) angeschlossen hat, ist für keine der in Afghanistan anzutreffenden Einflußzonen eine staatsähnliche Gebietsgewalt festzustellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98

    Bundesamt; Asylantrag; Asylklage; Abschiebungshindernis; Hilfsantrag

    Der Senat hat in mehreren Urteilen vom 06. März 1998 (- 2 L 4/95 - und - 2 L 126/97 sowie vom 13. Mai 1998 (u. a. - 2 L 24/95 -, - 2 L 94/95 -, - 2 L 98/95 -, - 2 L 139/95 -) entschieden, daß es in Afghanistan gegenwärtig keine zentrale staatliche Herrschaftsmacht gibt, denn eine befriedete Einheit, die im Inneren eine Friedensordnung gewährleistet, besteht für das gesamte Territorium nicht.
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